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Information zur Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung für Kleintierpraxen

09.02.2024 / Pro Praxis

 

Liebe Pro Praxis-Mitglieder,

ab sofort finden Sie im Mitgliederbereich unserer Website eine neue, überarbeitete Version der allgemeinen und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Im Vergleich zur Vorgängerversion besteht diese nur noch aus einer Worddatei und beinhaltet die Arbeitsbereiche,

  • Anmeldung und Büroräume,
  • Behandlungs-, Operations- und Röntgenräume,
  • Apotheke und Lagerräume,
  • Labor.

Bei unseren Begehungen und Beratungen der Mitgliedsbetriebe von ProPraxis hören wir immer wieder den Wunsch nach einer allgemeingültigen Gefährdungsbeurteilung die von allen Tierarztpraxen übernommen werden kann. So sehr wir diesen Wunsch auch nachvollziehen können, müssen wir aber immer wieder sagen: "Sorry, das geht leider nicht", denn dazu sind Ihre Betriebe und Arbeitsabläufe zum einen zu verschieden, und zum anderen richtet sich die gesetzliche Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung explizit an Sie als Unternehmer*in. Aus diesem Grund haben wir die Datei bewusst "Beispiel GFB Kompakt" genannt, denn diese Gefährdungsbeurteilung soll Ihnen als Beispiel und Vorlage dienen.

Mit Sicherheit können Sie viele Inhalte dieser Gefährdungsbeurteilung einfach übernehmen und so stehen lassen, einige Dinge müssen Sie aber noch bearbeiten, damit aus der "Beispiel Gefährdungsbeurteilung" Ihre eigene Gefährdungsbeurteilung wird. Die Bearbeitung selbst können Sie natürlich auch an verantwortungsvolle Mitarbeiter*innen delegieren, doch dann sollten Sie das Ergebnis auf jeden Fall einmal prüfen, denn für den Inhalt bleiben Sie als Unternehmer*in und Führungskraft verantwortlich.

Einige Hinweise zur Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung

Hinweise zur Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung

In der darunter stehenden Tabelle tragen Sie alle Personen ein, die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt waren bzw. mitgewirkt haben. Der Betriebsarzt Herrn Dr. Schur und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schon eingetragen. Bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit ist es jedoch sinnvoll nur den Namen der Person stehen zu lassen, die auch bei Ihnen die Begehungen durchführt.

Risikobeurteilung bzw. Handlungsbedarf ermitteln

Hinweise zur Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung

Um ein Risiko zu beurteilen schaut man generell auf zwei Faktoren, und zwar auf die Wahrscheinlichkeit dass eine Gefährdung tatsächlich eintritt und auf das Schadensausmaß, wenn die Gefährdung zu einem Unfall oder einer Erkrankung führt. Schätzen Sie so für jede Gefährdung ihren Handlungsbedarf ein.

Nun können Sie die Tabellen 1 bis 4 bearbeiten.

Hinweise zur Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilung

Prüfen Sie in der Spalte Maßnahmen/ Bemerkungen welche Maßnahmen Sie eventuell schon umsetzen oder welche sich noch umsetzen lassen. Wenn Sie andere Maßnahmen umsetzen tragen Sie diese mit ein. Wenn neue Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist es wichtig in der Spalte Maßnahmen durchführen zu vermerken wer diese Maßnahmen bis wann umsetzen soll.

Wenn Ihre bestehenden Maßnahmen gut umgesetzt werden, können Sie in der letzten Spalte Wirksamkeit überprüfen unter Ziel erreicht ein "ja" eintragen. Bei neu etablierten Maßnahmen sollten Sie nach ca. sechs Monaten prüfen, ob Ihre Maßnahmen gut funktionieren.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb weitere Arbeitsbereiche haben, die sich nicht in der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden können Sie auch eine neue Tabelle nach dem Muster der bestehenden Tabellen anlegen.

Für den Bereich Großtierpraxis werden wir im Laufe dieses Jahres noch eine Ergänzung zur Verfügung stellen.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen. Für Fragen oder weiteren Unterstützungsbedarf sind wir gerne für Sie da.

Herzliche Grüße
Ihr Pro Praxis Team

 

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